Antragstellung
Der Antrag zur Verleihung des akademischen Grads wird schriftlich an das Dekanat des Fachbereichs gestellt. Der Antrag ist formlos zu stellen und enthält die Anschrift des Antragstellers in der Kopfzeile.
Beachten Sie bitte die Voraussetzungen in § 3 Abs. 3 der Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“.
Folgende Dokumente sind dem formlosen Antrag beizufügen:
- Eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses der ersten juristischen Staatsprüfung oder der ersten Prüfung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2.
- Die Nachweise über die Immatrikulation an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 Nr. 1.
- Eine Versicherung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller bisher einen solchen Antrag bei einem anderen rechtswissenschaftlichen Fachbereich / einer rechtswissenschaftlichen Fakultät nicht gestellt hat.
- Der Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr gemäß Absatz 1.
Den Antrag und die oben genannten Unterlagen richten Sie bitte an folgende Adresse:
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Haus Recht und Wirtschaft I
Dekanat
Jakob-Welder-Weg 9
D-55128 Mainz
Die Verwaltungsgebühr gemäß § 3 Abs. 1 der Ordnung Diplom-Jurist/in in Höhe von 64,42 Euro ist wie folgt zu überweisen:
Empfänger | Landeshochschulkasse Mainz |
Bank | Deutsche Bundesbank Mainz |
BIC | MARKDEF1550 |
IBAN | DE25 5500 0000 0055 0015 11 |
Verwendung | Diplom-Jurist-Gebühr - 6101-8230100-53102 |