Diplom-Juristin/Diplom-Jurist

Antragstellung

Der Antrag zur Verleihung des akademischen Grads wird schriftlich an das Dekanat des Fachbereichs gestellt. Der Antrag ist formlos zu stellen und enthält die Anschrift und E-Mail-Adresse der Antragstellerin oder des Antragstellers in der Kopfzeile.

Beachten Sie bitte die Voraussetzungen in § 3 Abs. 3 der Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“.

 

Folgende Dokumente sind dem formlosen Antrag beizufügen:
  1. Eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses der ersten juristischen Staatsprüfung oder der ersten Prüfung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2.
  2. Die Nachweise über die Immatrikulation an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 Nr. 1.
  3. Eine Versicherung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller bisher einen solchen Antrag bei einem anderen rechtswissenschaftlichen Fachbereich / einer rechtswissenschaftlichen Fakultät nicht gestellt hat.
  4. Der Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr gemäß Absatz 1.

 

Den Antrag und die oben genannten Unterlagen richten Sie bitte an folgende Adresse:

Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Haus Recht und Wirtschaft I
Dekanat
Jakob-Welder-Weg 9
D-55128 Mainz

 

Die Verwaltungsgebühr gemäß § 3 Abs. 1 der Ordnung Diplom-Jurist/in in Höhe von 80,00 Euro ist wie folgt zu überweisen:

Empfänger Landeshochschulkasse Mainz
Bank Deutsche Bundesbank Mainz
BIC MARKDEF1550
IBAN DE25 5500 0000 0055 0015 11
Verwendung Diplom-Jurist-Gebühr - 6101-8230100-53102