Promotionen

Die kommende Promoviertenfeier findet am 14. November 2025 statt.

Allgemeine Hinweise zu Promotionen

Gem. § 34 HochSchG RP sind alle Personen, die eine Promotion anstreben und eine Betreuungszusage seitens der Universität erhalten haben, verpflichtet sich als Doktorandin oder Doktorand registrieren zu lassen.
Insofern bitten wir Sie, sofern Sie bereits eine Betreuungszusage erhalten haben, sich registrieren zu lassen. Weitere Informationen hierzu und den Link zum Registrierungsportal finden Sie hier:

https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/promotion/ (deutsch)
https://www.studium.uni-mainz.de/en/your-application/doctorate/  (English)

Rechtswissenschaft

Wirtschaftswissenschaften

Promotionsordnungen

Promotionsordungen finden Sie unter:
https://sl.uni-mainz.de/service/ordnungen/promotion-habilitation/

 

Hinweis zur Zahlung der Promotionsgebühr

Betrag: 170,00 €
Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz
Konto: Deutsche Bundesbank Mainz
Kontonummer: 550 015 11
Bankleitzahl: 550 000 00
IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
BIC: MARKDEF1550
Verwendungszweck: Promotionsgebühr
6101-8230100-53102

 

Zweitausfertigung

Für jede Zweitausfertigung der Urkunde fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,- Euro an. Diese wird auf Grundlage von Ziffer 1.6.5 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz für die Bereiche Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung erhoben. Die Dokumente werden als Zweitausfertigung gekennzeichnet.

Bitte gehen Sie bei der gebührenpflichtigen Ausstellung wie folgt vor:

  1. Überweisen Sie die Gebühr (errechnet sich aus 28,- pro o.g. Dokument) an die Landeshochschulkasse Mainz (Empfänger) bei der Deutschen Bundesbank Mainz,
    BIC: MARKDEF1550,
    IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
    unter dem Verwendungszweck "Zweitausfertigung Promotionsurkunde 6101-8230100-53102"
  2. Stellen Sie per E-Mail einen Antrag auf Zweitausstellung. Bitte geben Sie konkret an, welche Urkunde Sie benötigen. Senden Sie den Abbuchungsnachweis als Anhang und nennen Sie die Postanschrift, an die die Dokumente gesendet werden sollen. Erst nach Eingang des Abbuchungsnachweises wird mit der Erstellung der Zweitausfertigungen begonnen. Dies kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.