Diplom-Juristin/Diplom-Jurist

Antragstellung

Der Antrag zur Verleihung des akademischen Grads wird schriftlich an das Dekanat des Fachbereichs gestellt. Der Antrag ist formlos zu stellen und enthält die Anschrift und E-Mail-Adresse der Antragstellerin oder des Antragstellers in der Kopfzeile.

Beachten Sie bitte die Voraussetzungen in § 3 Abs. 3 der Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“.

 

Folgende Dokumente sind dem formlosen Antrag beizufügen:
  1. Eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses der "ersten juristischen Staatsprüfung" (Examen bis 2003) oder bei Examen ab 2004 eine amtlich beglaubigte Fotokopie über die "erste Prüfung" im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2.
  2. Die Nachweise über die Immatrikulation an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 Nr. 1.
  3. Eine Versicherung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller bisher einen solchen Antrag bei einem anderen rechtswissenschaftlichen Fachbereich / einer rechtswissenschaftlichen Fakultät nicht gestellt hat.
  4. Der Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr gemäß Absatz 1.

 

Den Antrag und die oben genannten Unterlagen richten Sie bitte an folgende Adresse:

Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Haus Recht und Wirtschaft I
Dekanat
Jakob-Welder-Weg 9
D-55128 Mainz

 

Die Verwaltungsgebühr gemäß § 3 Abs. 1 der Ordnung Diplom-Jurist/in in Höhe von 80,00 Euro ist wie folgt zu überweisen:

Empfänger Landeshochschulkasse Mainz
Bank Deutsche Bundesbank Mainz
BIC MARKDEF1550
IBAN DE25 5500 0000 0055 0015 11
Verwendung Diplom-Jurist-Gebühr - 6101-8230100-53102

Zweitausfertigung

Für jede Zweitausfertigung der Urkunde fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,- Euro an. Diese wird auf Grundlage von Ziffer 1.6.5 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz für die Bereiche Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung erhoben. Die Dokumente werden als Zweitausfertigung gekennzeichnet.

Bitte gehen Sie bei der gebührenpflichtigen Ausstellung wie folgt vor:

  1. Überweisen Sie die Gebühr (errechnet sich aus 28,- pro o.g. Dokument) an die Landeshochschulkasse Mainz (Empfänger) bei der Deutschen Bundesbank Mainz,
    BIC: MARKDEF1550,
    IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
    unter dem Verwendungszweck "Zweitausfertigung Diplom-Jurist/in 6101-8230100-53102"
  2. Stellen Sie per E-Mail einen Antrag auf Zweitausstellung. Bitte geben Sie konkret an, welche Urkunde Sie benötigen. Senden Sie den Abbuchungsnachweis als Anhang und nennen Sie die Postanschrift, an die die Dokumente gesendet werden sollen. Die Erstellung der Zweitausfertigung kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.