Exzellenzpreis für Absolventin des deutsch-französischen Studiengangs

Die juristische Abteilung freut sich über eine herausragende Absolventin ihres deutsch-französischen Programms: Frau Anna Hoberg, Absolventin des mit der Universität Dijon angebotenen Bachelor- und Masterprogramms, ist Trägerin eines mit 1.500 Euro dotierten Exzellenzpreises 2022 der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH). Die Preisverleihung fand am 26.1.2022 aufgrund der Corona-Pandemie in einer hybriden Festveranstaltung statt, die vom deutschen Botschafter in Paris und dem Präsidenten der Deutsch-Französischen Hochschule geleitet wurde.

Stifterin des Preises ist die Deutsch-Französische Juristenvereinigung, die auf der Veranstaltung durch ihren Vizepräsidenten Dr. Heiner Baab vertreten war. In ihrer Dankesrede hob Frau Hoberg die guten Studienbedingungen in Dijon hervor; ferner bedankte sie sich für die intensive Unterstützung der Programmteilnehmer durch die Deutsch-Französische Juristenvereinigung.

Frau Hobergs Studium in Mainz und Dijon führte unter anderem zu einem „Master of Laws (LL.M)“und mit der Maîtrise en droit und dem „Master 2“ auch zu französischen Abschlüssen). Ihre (in deutscher und französischer Sprache abgefasste) Masterarbeit behandelt die Entstehung des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen von 1968 (EuGVÜ). Dieses Übereinkommen stellt einen Vorläufer der heute geltenden Brüssel Ia-VO dar. Es handelt sich damit um einen Meilenstein in der europäischen Rechtsvereinheitlichung. In diesem Sinne: Herzlichen Glückwunsch; félicitations – und weiter so!

Die Pressemitteilung der Deutsch-Französischen Hochschule sowie die Fotos von der Preisverleihung finden Sie auf deren Website.

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Aktuell